Informationen zur Buchführung (GOB)

Alle Aufzeichnungen in der Finanzbuchhaltung unterliegen den Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung, dass bedeutet die Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Ein sachverständiger Dritter z.B. Finanzamt muss jederzeit in der Lage sein, sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen zu können.

Folgende Anforderungen gelten für Ihre Buchführung:

  • Die Buchführung muss ordentlich sortiert sein
  • Keine Buchung ohne Beleg und kein Beleg ohne Buchung (Bitte zu jedem Geschäftsvorgang ein Beleg)
  • Die Belege müssen geordnet aufbewahrt werden
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen
  • Auf die Buchführung muss jederzeit zugegriffen werden können, auch wenn diese digital verwaltet wird

Bundesfinanzminsterium vom 14.11.2014

Kassenbuchführung:

Die Führung einer Kasse unterliegt dem besonderen Augenmerk der Finanzverwaltung, da dieser Bereich besonders betrugsanfällig ist. Bitte lesen Sie sich das Informationsblatt ausführlich durch, wenn Sie fragen dazu haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.