Umsatzsteuer | Handel über Internetplattformen umsatzsteuerpflichtig
Nach Entscheidung des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) ist derjenige, der planmäßig erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt. Sachverhalt: Geklagt hatte eine selbstständige Finanzdienstleisterin, die in … Weiterlesen