Einkommensteuer | Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer
Eine Lehrerin machte Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend, die mit dem Höchstbetrag von 1.250 Euro anerkannt wurden. Das Arbeitszimmer machte ca. 10 % der Wohnfläche aus. Sie hatte die Eigentumswohnung im Jahr 2012 erworben und veräußerte sie … Weiterlesen