Arbeits- /Sozialrecht | Entgeltfortzahlung auch bei weiterem Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt
Grundsätzlich ist der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit … Weiterlesen