Bundesrat |Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einer coronabedingten Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2019 zugestimmt.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 durch angehörige der steuerberatenden Berufe wird um ein halbes Jahr verlängert. Die Abgabefrist endet damit, statt wie üblich Ende Februar, erst am 31. August 2021. Ebenso wird die Karenzzeit für Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.

Hintergrund ist, die starke Auslastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater durch die Beantragung der aktuellen Corona-Hilfen für Unternehmen.

Bereits durch das Finanzamt angeforderte Steuererklärungen sind von der Fristverlängerung ausgenommen.

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