Grundsteuer | Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Lander haben sich heute in Berlin
gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige
Fristverlangerung bei der Erklarungsabgabe bei der Grundsteuer verstandigt. Statt am
31.10.2022 lauft die Frist nunmehr am 31.1.23 ab.

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