Corona | Bundesregierung verlängert erneut Antragsfrist für Kurzarbeit

Unternehmen können weiterhin den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Mit Beschluss vom 09.06.2021 hat die Bundesregierung beschlossen, die Antragsfrist für Kurzarbeit um drei Monate bis zum 30.09.20201 zu verlängern.

Die aktuell geltenden Erleichterungen für Unternehmen werden bis zum 30. September 2021 verlängert. Damit können Unternehmen die erstmal oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit bis zum 30.09.2021 einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 beanspruchen.

Weiterhin gilt:

  • Kurzarbeit kann angemeldet werden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. (Ansonsten gilt die Grenze von 30 Prozent)
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer haben Zugang zum Kurzarbeitgeld

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 9.6.21, NWB-Datenbank

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