Bundesregierung | 50 Mio. Euro Fördermittel für klimafreundliche Handwerkerfahrzeuge

Die Bundesregierung hat für die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen durch Handswerksunternehmen, Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese sollen noch bis zum 31.12.2020 bewilligt werden. Anträge zum Förderverfahren „Windhund-Verfahren“ können bis zum 14.09.2020 eingereicht werden.

Durch die Förderrichtlinie Eletromobilität von 2017 fördert die Bundesregierung unter anderem die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, den Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologie umzustellen.

Das Förderprogramm richtet sich an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihre konventionelle Fahrzeugflotte zeitnah auf Elektro-Nutzfahrzeuge umstellen wollen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie

https://www.ptj.de/elektromobilitaet-bmvi/invest

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