Im Kampf gegen Steuerhinterziehung will die Bundesregierung mit mehr als 50 weiteren Staaten einen gemeinsamen Weg beschreiten. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen Staaten durchgeführt werden kann. Hierzu hatten sich die Staaten, mit Deutschland als einer der Initiatoren, bereits im Oktober vergangen Jahres auf einer internationalen Steuerkonferenz verpflichtet.
Hintergründe:
Ab September 2017 beginnt der weltweit automatische Austausch von Konto-Informationen zwischen den teilnehmenden Staaten
Der Austausch erleichtert es den Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten
Steuerhinterziehern soll es damit erheblich schwerer gemacht werden, steuerpflichtige Einkünfte undeklariert zu lassen und anonym im Ausland zu verbergen.
Die sogenannte „Mehrseitige Vereinbarung“ sieht vor, dass Deutschland von den hier ansässigen Finanzinstituten, Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen.
Die Erhebung und Versendung der Daten erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Insbesondere sollen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdaten und -ort, Kontonummer, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen mitgeteilt werden
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass beim automatischen Informationsaustausch höchste Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Hierzu soll bei der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eine Datenschutzklausel hinterlegt werden, die gewährleistet, dass sämtliche Staaten, die an dem Informationsaustausch teilnehmen, den hohen deutschen Datenschutzstandard erfüllen müssen.