Einkommensteuer | 49-Euro-Ticket im Minijob: Doppelter Vorteil für Arbeitnehmer

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten das 49-Euro-Ticket, auch bekannt als Deutschland-Ticket, als steuerfreien Zusatznutzen an. Besonders für Minijobber ergeben sich dabei finanzielle Vorteile, da der Zuschuss zum Ticket nicht zum Verdienst im Minijob zählt.

Das 49-Euro-Ticket ermöglicht Arbeitnehmern deutschlandweite Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr. Wenn der Arbeitgeber dieses Ticket zusätzlich zum regulären Gehalt finanziert, hat dies steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Der Clou dabei: Der Wert des Tickets muss bei der Berechnung des Verdienstes im Minijob nicht berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Minijobber bis zu 520 Euro im Monat verdienen können und trotzdem das 49-Euro-Ticket erhalten, ohne dass sich dadurch der Minijob-Status ändert.

Neben der steuerlichen Freistellung profitieren Minijobber auch von der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Weder der Zuschuss zum Ticket noch der Wert des Tickets selbst sind beitragspflichtig. Dadurch bleiben die Sozialversicherungsabgaben unverändert und der Verdienst der Minijobber wird nicht beeinflusst.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Zuschuss oder das Ticket tatsächlich zusätzlich zum laufenden Verdienst erfolgen muss, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu erhalten. Zudem darf der Zuschuss zum 49-Euro-Ticket in Entgeltmeldungen wie Jahres- oder Abmeldungen nicht berücksichtigt werden.

Zusammenfassend bietet das 49-Euro-Ticket im Minijob eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Fahrtkosten zu reduzieren und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Durch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Freistellung des Tickets bleibt der Verdienst im Minijob unverändert, während die Arbeitnehmer von den finanziellen Vorteilen profitieren.

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