Umsatzsteuer | Bundestag lehnt Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie ab

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am Donnerstag, 21. September 2023, keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (20/5810) wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. 

Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/7371) zugrunde. Die Abstimmung über ein von der Unionsfraktion zur dritten Lesung vorgelegten Entschließungsantrag (20/8425) ist dementsprechend entfallen. Darin war unter anderem die Beibehaltung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und flexible Arbeitszeitmodelle gefordert worden.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Quelle: Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants

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