Mindestlohn | Abbau der Bürokratie

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozials (BMAS) kündigt an, die Regelung zu den Aufzeichnungspflichten in Kürze im Wege einer Rechtsverordnung zu lockern. Damit kommt das BMAS den Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes nach, für kleine und mittelständische Unternehmen die Dokumentationspflichten nach dem Mindeslohngesetz (MiLoG) zu entschärfen und die  Auftraggeberhaftung praxisgerecht zu begrenzen.

Die Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten sollen künftig nur noch für Arbeitnehmer gelten, deren monatliches Entgelt unter 2.000,-€ liegt, statt bisher unter 2.985,-€. Außerdem soll die Aufzeichnungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige komplett ausgenommen werden.

Die Haftung des Auftraggebers soll auf die Fälle beschränkt werden, in denen der Unternehmer seine eigenen vertraglichen Pflichten an andere Unternehmer weitergibt.

DStV-Präsident WP/StB Elster zeigte sich mit den Ankündigungen grundsätzlich zufrieden, ein noch größerer Beitrag für den Bürokratieabbau könne allerdings geleistet werden, wenn die Aufzeichnungspflichten auch für Minijobber komplett entfallen, vorausgesetzt, sie weisen einen schriftlichen Arbeitsvertrag vor, aus dem sich der Stundenlohn und die Arbeitszeit bereits eindeutig ergeben, so Elster. Weiterhin sieht der DStV Verbesserungsbedarf bei der Behandlung von Praktikumsverhältnissen sowie bei der Klärung der Kompetenzen der Steuerberater.

Quelle: DSTV, NWB-Datenbank

 

Schreibe einen Kommentar