Im Jahressteuergesetztes 2020 sind unter anderen steuerlichen Erleichterungen für die Nutzung des Homeoffice vorgesehen.
Demnach können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben einen Betrag von fünf Euro geltende machen. Diese Pauschale kann in Anspruch genommen werden, soweit die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für das häusliche Arbeitszimmers nicht vorliegen. Damit können Tage an denen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit sowohl von der häuslichen Wohnung, als auch außerhalb der Wohnung ausgeübt worden sind, nicht berücksichtigt werden.
Die Pauschale ist auf höchstens 600,- Euro pro Jahr begrenzt und gilt für die Jahre 2020 und 2021.