Elektronische Kassen | Infoblatt für Unternehmen

elektronische KasseUm die seit Januar 2017 geltend Ordnungsmäßigkeitsvoraussetzungen für elektronische Kassen einhalten zu können, hat das bayrische Landesamt für Steuern ein Informationsblatt für Unternehmen herausgegeben. Es wird hierin noch mal darauf hingewiesen, dass grundsätzliche keine Pflicht zum Einsatz elektronischer Kassen besteht, aber eine sogenannte „offene Ladenkasse“ an umfangreiche Aufzeichnungspflichten geknüpft ist.

Das Informationsblatt gibt Hinweise zur Aufbewahrung- und Aufzeichnungspflichten beim Einsatz elektronische Kassen und Regelungen hinsichtlich der Kosten, die mit der Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Erlöserfassung einhergehen.

Informartionsblatt BayLfSt

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