Steuerstrafrecht | Hamburger Steuerfahndung (Finanzbehörde) erhält Kontrolldaten von weltweit agierendem Vermittlungsportal für Unterkünfte

In einem über mehrere Jahre andauernden Verfahren hat die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, erreicht, dass zu steuerlichen Kontrollzwecken der deutschen Steuerverwaltung Daten von Vermietern von Ferienunterkünften übermittelt werden. So wird es unredlichen Vermietern von Ferienunterkünften erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu halten.

Im Zusammenwirken mit der Finanzbehörde Hamburg, dem BZSt, verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals wurde eine Internetplattform im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.

Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.

Quelle: Finanzbehörde (Hamburg), Pressemitteilung v. 2.9.2020 (il), NWB

Schreibe einen Kommentar