Buchführung | „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“

RegistrierkasseDie Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat ein Informationsblatt zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ herausgegeben.

Unter anderen sind die folgenden Punkte hervorzuheben:

 

 

  • Elektronische Kassen:
  • Es gilt die Einzelaufzeichnungspflicht: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen grundsätzlich einzeln aufgezeichnet werden.
  • Für alle Einzeldaten gilt die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, dabei müssen die Daten jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
  • Es sind auch die Programmier- und  Bedienungs-anleitungen sowie Handbücher aufzubewahren.
  • Alle Registrierkassen müssen in der Lage sein, diese Daten im Gerät zu speichern, sollte das nicht möglich sein, ist die Kasse umgehend mit einer Speichererweiterung auszustatten.
  • Alle elktronischen Kassen müssen ab dem 01.01.2017 den geforderten Voraussetzungen entsprechen.
  • Bei einem Kassensystemwechsel sind auch die Altunterlagen gemäß der Aufbewahrungsfrist zu archivieren.

 

  • Offene Ladenkasse:
  • Die Anforderungen  an die Kassenbuchführung bei einer sogenannten „offenen Ladenkassse“ sind mit erheblichen Aufwand verbunden.
  • Von der auch hier grundsätzlich geltenden Einzelaufzeichnungpflicht kann nur abgewichen werden, wenn Ware von geringem Wert an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft werden
  • Die Einnahmen müssen in diesem Fall mit Hilfe einen Kassenberichts erfasst werden, in dem der täglich Anfangs- und Endbestand der Kasse aufgezeichnet wird
  • Mit Standardsoftware (z.B. Excel) erstellte Tabellen sind nicht manipulaitonssicher und entsprechen nicht den Vorschriften

 

  • Mängel in der Kassenbuchführung
  • Ein nicht ordnungsgemäße Kassenbuchführung, hat den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung zur Folge
  • Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlage zu schätzen, das führt zu Umsatz- und Gewinnzuschätzung und ggfs. zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

 

Quelle: Homepage OFD Karlsruhe, Original Informationsblatt

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