Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 18.3.2016 zwei Gesetzesentwürfe veröffentlicht, um der Manipulation von z.B. Kassenaufzeichnungen entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz zum Schutz von Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen sowie der technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen gewährleisten.
Im Wesentlichen sind folgende Regelungen vorgesehen:
Technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Die elektronischen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden
Einführung einer Kassen-Nachschau
Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung im Sinne des § 193 AO, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
Sanktionierung von Verstößen
Zur Sanktionierung von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Abs. 1 AO ergänzt. Dies ist notwendig, um den neuen gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können die Ordnungswidrigkeiten des § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 6 AO mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Quelle: BMF online, NWB-Datenbank
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