Finanzministerium | Information zum „einfachen Spenden“
Aufgrund der überwältigen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung weist das schleswig-holsteinische Finanzministerium auf die Sonderregelungen bei Spenden bis zu einem Betrag von 200,-Euro hin. Nach der Sonderregelung reicht bei Geldzuwendungen von nicht mehr als 200,- Euro als Spendennachweis beim Finanzamt im Rahmen … Weiterlesen